
Die Besonderheiten für den bisherigen Jugendfischereischein bleiben unverändert bestehen!
Hinweis: Die bisherigen Regelungen zur Ausübung der Fischerei durch Kinder unter 10 Jahren (jetzt
unter 7 Jahren) sind inhaltlich in die Regelungen zum Schnupperangeln für alle Personen in Ziff. 9.7
der VwVFiR übernommen worden!
Erstellt: R.Müller FV Schwarzenbach/Saale-Förmitzspeicher e.V.