Beitragsordnung ab 1.1.2022 des Bezirksfischereiverband Oberfranken e. V.
gem. § 3 (Mitgliedschaft) der Vereinssatzung
1.) Zu Abs. 2 Ziff.1.
a) juristische Personen (Vereine usw.)
a) juristische Personen (Vereine usw.)
Gemäß aktueller Beitragsordnung sind für Erwachsene und Jugendliche
(bis zum 18. Lebensjahr) die nachstehenden Mitgliedsbeiträge zu entrichten:
Erwachsene:
(bis zum 18. Lebensjahr) die nachstehenden Mitgliedsbeiträge zu entrichten:
Erwachsene:
für Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. 6,70 €
für Landesfischereiverband Bayern e.V. 9,30 €
für Rücklagenfond Jugendzeltlager pro Mitglied 0,50 €
16,50 €
Jugendliche:
für Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. 5,20 €
für Landesfischereiverband Bayern e.V. 9,30 €
für Rücklagenfond Jugendzeltlager pro Mitglied 0,50 €
15,00 €
b) natürliche Personen (Einzelmitglieder)
€ 42,50 je Mitglied
2.) zu Abs. 2 Ziff.2. (fischereilich berufsnahe Organisationen, Zünfte)
Beitrag:
€ 16,00 x Anzahl aller volljährigen Mitglieder
€ 14,50 x Anzahl aller jugendlichen Mitglieder
€ …*… x Anzahl aller im Vorjahr ausgegebenen Jahres-Erlaubnisscheine
* (Beitrag volljähriges Mitglied)
Umlage/Jugendzeltlager
€ 0,50 x Anzahl aller Mitglieder
3.) zu Abs. 2 Ziff.3. (TEGOF)
€ ………… (Pauschalbetrag)
Die Festlegung erfolgt durch den Hauptausschuss.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 31.03.2019 in Himmelkron.
Bayreuth, 2.11.2021
gez.
Friedrich Schmauser
Präsident