Beitragsordnung ab 1.1.2022 des Bezirksfischereiverband Oberfranken e. V.
gem. § 3 (Mitgliedschaft) der Vereinssatzung
1.) Zu Abs. 2 Ziff.1.
a) juristische Personen (Vereine usw.)
a) juristische Personen (Vereine usw.)
Gemäß aktueller Beitragsordnung sind für Erwachsene und Jugendliche 
(bis zum 18. Lebensjahr) die nachstehenden Mitgliedsbeiträge zu entrichten:
Erwachsene:
(bis zum 18. Lebensjahr) die nachstehenden Mitgliedsbeiträge zu entrichten:
Erwachsene:
für Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. 6,70 €
für Landesfischereiverband Bayern e.V. 9,30 €
für Rücklagenfond Jugendzeltlager pro Mitglied 0,50 €
16,50 €
Jugendliche:
für Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. 5,20 €
für Landesfischereiverband Bayern e.V. 9,30 €
für Rücklagenfond Jugendzeltlager pro Mitglied 0,50 €
15,00 €
 b) natürliche Personen (Einzelmitglieder)
 € 42,50    je   Mitglied
2.)	zu Abs. 2 Ziff.2. (fischereilich berufsnahe Organisationen, Zünfte)
 Beitrag:
 € 16,00   x   Anzahl aller volljährigen Mitglieder
 € 14,50   x   Anzahl aller jugendlichen Mitglieder
 € …*…    x   Anzahl aller im Vorjahr ausgegebenen Jahres-Erlaubnisscheine 
 * (Beitrag volljähriges Mitglied)
 Umlage/Jugendzeltlager
 €   0,50   x   Anzahl aller Mitglieder
3.)	zu Abs. 2 Ziff.3. (TEGOF)
 € …………          (Pauschalbetrag)
 Die Festlegung erfolgt durch den Hauptausschuss.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 31.03.2019 in Himmelkron.
Bayreuth, 2.11.2021
gez.
Friedrich Schmauser
           Präsident